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   RFH, 17.01.1939 - I 418/38   

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RFH, 17.01.1939 - I 418/38 (https://dejure.org/1939,339)
RFH, Entscheidung vom 17.01.1939 - I 418/38 (https://dejure.org/1939,339)
RFH, Entscheidung vom 17. Januar 1939 - I 418/38 (https://dejure.org/1939,339)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 18.09.2007 - I R 44/06

    Besteuerung einer in Liquidation befindlichen Kapitalgesellschaft

    Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) unterliegt in Liquidationsfällen, wenn sich während des Abwicklungszeitraums der gesetzliche Steuersatz ändert, der Abwicklungsgewinn dem am Ende jenes Zeitraums geltenden Steuersatz (RFH-Urteil vom 17. Januar 1939 I 418/38, RFHE 46, 47, RStBl 1939, 598; zustimmend z.B. Lambrecht in Gosch, a.a.O., § 11 Rz 78; Hofmeister in Blümich, a.a.O., § 11 KStG Rz 80; Olgemöller in Streck, Körperschaftsteuergesetz, 6. Aufl., § 11 Rz 6; Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, § 11 KStG Rz 26).
  • BFH, 14.12.1965 - I 246/62 U

    Wertfestsetzung des Abwicklungsendvermögens bei Auflösung einer Gesellschaft mit

    Dem entspricht es, daß nach den Grundsätzen des Reichsfinanzhofs bei der Übertragung von Sachwerten an die Gesellschafter während der Abwicklung der gemeine Wert dieser Vermögensgegenstände im Zeitpunkt ihrer Übertragung in das der Ermittlung des Abwicklungsgewinns zugrunde zu legende Abwicklungsendvermögen einzusetzen ist (Urteile des Reichsfinanzhofs I 266/37 vom 10. Mai 1938, RStBl 1938 S. 630, Slg. Bd. 44 S. 80; I 418/38 vom 17. Januar 1939, RStBl 1939 S. 598, Slg. Bd. 46 S. 47).
  • FG Köln, 27.09.2012 - 10 K 2838/11

    Keine endgültige "Veranlagung" zu dem am Ende des Abwicklungszeitraums geltenden,

    Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) unterliegt in Liquidationsfällen, wenn sich während des Abwicklungszeitraums der gesetzliche Steuersatz ändert, der Abwicklungsgewinn dem am Ende jenes Zeitraums geltenden Steuersatz (RFH-Urteil vom 17. Januar 1939 I 418/38, RFHE 46, 47, RStBl 1939, 598).
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